§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verwenders. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Geschäftspartners haben keine Gültigkeit.
§ 2 Allgemeines
Alle Angebote und Preise sind freibleibend, mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sie bedürfen schriftlicher Bestätigung des Verwenders. Die Angebote gelten nur für den Geschäftspartner, der unsere Ware in seiner Selbstständigen, Beruflichen, oder Ihrer Behördlichen oder Ihrer Dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unsere Geschäftsbedingungen schließen Verbraucher nach § 13 BGB aus.
§ 3 Lieferungen und Lieferfristen
(1) Alle Angebote des Verwenders sind freibleibend und stehen unter Vorbehalt der Lieferfähigkeit, der zwischenzeitlichen Veräußerung und sonstiger veränderter Umstände.
(2) Teillieferung durch den Verwender sind zulässig.
(3) Die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung gehen zu lasten des Geschäftpartners, sofern im Angebot bzw. in der Angebotsbestätigung des Verwenders nichts
abweichendes vereinbart wird.
§ 4 Preise, Preisbindung
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Kosten gemäß §2 Abs. 5. Grundlage für Berechnung der Leistung
sind die Preise der jeweils zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste des Verwenders.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf eines der Geschäftskonten des Verwenders zahlbar, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
(1)Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verwender gegen den Geschäftspartner aus der Geschäftsverbindung zustehen, behält sich der Verwender das Eigentum an der gelieferten Sache vor, Der Geschäftspartner ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu vermischen oder zu veräußern. In diesem Fall wird der Verwender entsprechend dem Wertanteil der von Ihm gelieferten Sache Eigentümer an der neuen Sache.
(2) Der Verwender ist berechtigt, die unter Abs. 1 s 2 genannte Berechtigung zu widerrufen, wenn der Geschäftspartner seinen Vertragspflichten gegenüber dem Verwender nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Im Falle der Veräußerung Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von dem Verwender gelieferten Sache tritt der Geschäftspartner hiermit die durch den Vorgang gegen Dritte erlangten Forderungen in Höhe des Kaufpreises der gelieferten Sache dem Verwender ab. Eine gesonderte Abtretungserklärung ist nicht erforderlich.
(4) Der Geschäftspartner wird ermächtigt, die abgetretene Forderungen für den Verwender einzuziehen, sofern er ihm gegenüber nicht im Verzug ist. Im Falle des Verzuges ist der Verwender berechtigt dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen und vom diesem Zahlung
(5) Alle Angebote, Auftragsbestätigungen bedarf der Schriftform. Mündliche Abreden gelten als nicht erfolgt.
zu verlangen, der Geschäftpartner ist von der Anzeige zu unterrichten. Die zur Geltendmachung der Forderung und sonstiger Ansprüche erforderlichen Auskünfte oder Urkunden hat der Geschäftpartner unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen. Beweisurkunden die sich im Besitz des Geschäftspartners befinden, sind unverzüglich auszuliefern. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung im Fall einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Geschäftspartners und bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Geschäftspartners.
§ 7 Gewährleistung
Bei Kauf von Neuwaren bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für gebrauchte Geräte / Ersatzteile werden sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Im Gewährleistungsfall sind wir zur Ersatzlieferung oder zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Der Erfüllungsort der Garantie / Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf unsere Werkstatt in Würselen.
Bei Schäden an Geräten und Zubehör oder Nichtfunktionieren der Geräte durch unsachgemäße Handhabung oder falscher Bedienung erlischt jegliche Garantie oder Gewährleistung.
Für neue Ersatzteile, die durch unsere Techniker eingebaut werden, gewähren wir 6 Monate Sachmängelhaftung. Bei Einbau von Ersatzteilen durch Dritte, erlischt die Garantie sowie bei unsachgemäßer Handhabung, und bei Beschädigung durch mechanische oder elektrostatische Einflüsse insbesondere auch bei natürlicher Abnutzung und übergemäße Beanspruchung. Dies gilt insbesondere bei Vakuumartikel. O2-Sensoren, Akkus, Batterien, Sonderanfertigungen, Leuchtmittel und andere Verbrauchsmaterialien werden nicht zurück genommen.
§ 8 Reparatur / Service
Der Kostenvoranschlag berechnet sich nach dem Arbeitsaufwand den z.Z. gültigen Stundensatz in Euro zzgl. MwSt.
Andere oder abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Kostenvoranschlagsgebühren entfallen selbstverständlich bei Durchführung der Reparatur.
Wenn ein Gerät nicht repariert werden soll, trägt der Kunde die Kosten für die Diagnose, Kostenvoranschlag sowie die Kosten für die Rücksendung der Ware.
§ 9 Haftung des Verwenders
(1) Der Verwender haftet nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit, sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
(2) Der Verwender haftet dem Grunde nach
a) bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
b) außerhalb solcher Pflichten lediglich für grobes Verschulden auch einfacher Erfüllungsgehilfen.
Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen mit Ausnahme der Absätze 3 und 4 auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Der Verwender haftet jedoch für grobes Verschulden seiner Organe und solches seiner
leitenden Angestellten in voller Höhe.
(4) Soweit der Geschäftspartner nicht Kaufmann im Sinne der HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet der Verwender ihm gegenüber bei groben Verschulden auch einfacher Erfüllungsgehilfen auf Ersatz des vollen Schadens.
(5) Der in dieser Vorschrift vereinbarte Haftungsausschluß gilt für außervertragliche Schadenersatzansprüche entsprechend.
(6) Die gesetzliche Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Gerichtsstandvereinbarung
Soweit der Geschäftspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders.